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Finanzierung

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Bis zu maximal 65% der entstehenden Zahnersatzkosten werden von der Krankenkasse getragen und dies nur bei medizinischer Notwendigkeit.

Der zu zahlende Part bezieht sich immer auf die sogenannten Nichtedelmetall-Legierungen, da diese die günstigsten Alternativen sind. Kronen- und Brückenverblendungen aus Kunststoff oder Keramik werden nur für den im Mund sichtbaren Bereich finanziell unterstützt von den Krankenkassen.

Als Leistungsbegrenzung für Brücken gilt, dass maximal 4 Zähne pro Kiefer oder bis hin zu 3 Backenzähne in einer Kiefernhälfte ersetzt werden. Bei größeren Lösungen wie beispielsweise einer 6-gliedrigen Brücke wird nur maximal eine 5-gliedrigen Brücke bezuschust.

Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Außer bei extremen Ausnahmen werden die künstlichen Zahnwurzeln, auf denen sich Kronen und Brücken befestigen lassen, nicht mitfinanziert.

Ausnahmen bilden zum Beispiel größere Kiefer- und Gesichtsdeformationen zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Tumoroperation. Speziell in solchen Fällen erstattet die Krankenkasse komplett die Kosten.

Kosten für sogenannte Suprakonstruktionen, also der Zahnersatz auf Implantate werden nur von der Kasse mitfinanziert bei komplett zahnlosem Kiefer oder Lücken zwischen 2 intakten Zähnen.

Voll- und Teilprothesen werden mit maximal 65% für die jeweils kostengünstigste Alternative mitfinanziert.

Empfehlenswert für den Kassenpatienten sind an dieser Stelle sogenannte Zusatzversicherungen oder Ergänzungversicherungen, welche einen relativ großen Kostenanteil abdecken können.

Bei Privatversicherten werden von der Kasse maximal 80% der Laborkosten und 100% der Leistungen des Zahnarztes ersetzt.